Feuerwerk: Kreis Höxter weist auf gesetzliche Regelungen hin

Silvester steht kurz bevor und für viele Menschen darf dabei das Feuerwerk nicht fehlen. Damit das neue Jahr nicht nur ausgelassen, sondern auch sicher begrüßt werden kann, weisen der Kreis Höxter und die Ordnungsämter der zehn Städte auf gesetzliche Verbote hin: So gilt für Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheime grundsätzlich ein besonderer Schutz.

In ihrer unmittelbaren Nähe dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Gleiches gilt für Fachwerkhäuser, da hier ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Regelung dringend zu beachten und auf die allgemeine Sicherheit Rücksicht zu nehmen.

Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich müssen Verursacher auch für den entstandenen Schaden aufkommen.

Auch sollten bei jedem Feuerwerk unbedingt die Hinweise der Hersteller sorgfältig beachtet werden. „Besonders wichtig ist der ausreichende Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Autos oder Gebäuden. Auch sollten Raketen niemals aus der Hand gezündet werden, sondern zum Beispiel aus einer leeren Glasflasche, die in einem abgestellten Getränkekasten steht“, erklärt Matthias Kämpfer vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr.